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BFG ändert Rechtsprechung zur Wiederaufnahme auf Antrag (Rzeszut, SWK 13/2015, S. 634)

Artikelrundschau Mai 2015 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/526ÖStZ 2015, 392 Heft 13 v. 1.7.2015

Seit der Novelle der Wiederaufnahme auf Antrag mit dem FVwGG 2012 herrsche Uneinigkeit darüber, aus wessen Sicht zu beurteilen sei, ob Tatsachen als "neu" gelten. Die bisherige Ansicht, dass dies aus Sicht des Antragstellers zu beurteilen sei, habe das BFG verworfen und vertreten, dass auf den Kenntnisstand der Abgabenbehörde abzustellen sei. Mit der neuen Rechtsprechung sei der Rechtsschutz für den Abgabepflichtigen wesentlich gestärkt.

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