Verrechnungskonten sollen die finanziellen Vorgänge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter und die daraus resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten darstellen. Entnehmen Gesellschafter finanzielle Mittel in der Art eines Kredits aus ihrer GmbH, stelle sich die Frage, ob dies selbst dann als verdeckte Ausschüttung gewertet werden kann, wenn die GmbH zur gleichen Zeit einen Rückforderungsanspruch einbucht. Der Beitrag ist ein Auszug aus einem Vortrag des Autors bei der Linzer Finanzstrafrechtlichen Tagung 2015.