Eine selbstbewusste Formulierung des BFG habe die Kultur der Vorschreibung der KESt von verdeckten Ausschüttungen revolutioniert. In der dazu ergangenen Information des BMF nur nebenbei erwähnt, führe dies neben der Belastung der Ausschüttung mit KESt zusätzlich zur Vorschreibung von Anspruchszinsen. Was als Kollateralschaden empfunden werde, beseitige eine bisher schwer zu rechtfertigende Ungleichbehandlung.