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KESt-Vorschreibung bei verdeckten Ausschüttungen (Blasina, SWK 11/2015, S. 529)

Artikelrundschau April 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/486ÖStZ 2015, 368 Heft 12 v. 15.6.2015

Das BFG hat im Erk vom 3. 10. 2014, RV/5100083/2013, ausgesprochen, dass entgegen der Verwaltungspraxis die KESt aufgrund verdeckter Ausschüttungen zwingend dem Empfänger der Ausschüttung vorzuschreiben sei. Eine andere Vorgehensweise (Inanspruchnahme der Gesellschaft als Haftender) ließe der klare Gesetzeswortlaut nicht zu.

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