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Aushändigung oder Übersendung von Urkunden an Dritte (Twardosz, taxlex 4/2015, S. 146)

Artikelrundschau April 2015 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/461ÖStZ 2015, 330 Heft 11 v. 1.6.2015

Der Beitrag setzt sich mit dem Anwendungsbereich und der Auslegung von § 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG auseinander und kommt zu drei Ergebnissen: Die Bestimmung komme nur bei rechtsbezeugenden Urkunden zur Anwendung. Der Tatbestand werde nicht bereits bei Übergabe der Urkunde an die Beförderungsanstalt, sondern erst bei Einlangen der Urkunde beim Empfänger erfüllt. Dritter iS der Bestimmung könne nur sein, wer von beiden Parteien beauftragt sei und der Aushändigung oder Übersendung der Urkunde zugestimmt habe.

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