Für das Vorliegen der erforderlichen Tatbestandselemente für die Gebührenbefreiung komme es auf den Zeitpunkt des Entstehens des Gebührenanspruchs an. Eine Überprüfung der Voraussetzungen, insb der Einhaltung der Nutzflächengrenze, könne häufig erst erhebliche Zeit danach stattfinden. Fallen innerhalb von 5 Jahren nach diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung weg, trete die Gebührenpflicht nachträglich ein.