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VwGH zur Gebührenpflicht von Vertragsübernahmen (Petritz-Klar/Petritz, RdW 2015/241, S. 276)

Artikelrundschau April 2015 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/459ÖStZ 2015, 330 Heft 11 v. 1.6.2015

Der VwGH habe im Erk vom 11. 9. 2014, 2012/16/0023, festgehalten, dass der Zessionstatbestand des § 33 TP 21 GebG zwar eine allgemeine Vorschrift gegenüber Sondertatbeständen, welche die Abtretung von Rechten im Besonderen regeln, darstellen könne, er jedoch nicht als Auffangtatbestand anzusehen sei, der nur dann zur Anwendung gelange, wenn eine Subsumtion unter eine andere Tarifpost nicht möglich sei. Damit spreche das Höchstgericht klare Worte zur gebührenrechtlichen Einordnung einer Vertragsübernahme und erteile der Ansicht des UFS aus dem Jahr 2008, wonach der Zessionstatbestand des § 33 TP 21 GebG einen subsidiären Auffangtatbestand darstelle, eine klare Absage.

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