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Gebührenbefreiung von Sicherungsgeschäften: sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich des § 20 Z 5 GebG (Twardosz, ÖStZ 2015/294, S. 236)

Artikelrundschau April 2015 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/458ÖStZ 2015, 330 Heft 11 v. 1.6.2015

Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu bestimmten Rechtsgeschäften seien von der Rechtsgeschäftsgebühr befreit. Die aktuelle Fassung dieser Befreiungsbestimmung sei mit dem BBG 2011 beschlossen worden und gleichzeitig die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr abgeschafft worden. Am bedeutsamsten sei die Befreiung für Sicherungsgeschäfte zu Darlehens- und Kreditverträgen. Der Autor behandelt zwei praktische Fragen zum sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereich der Befreiung.

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