Das Vermieten einer Eigentumswohnung, deren steuerliches Ergebnis innerhalb des Beobachtungszeitraums von 20 Jahren einen Werbungskostenüberschuss nach sich ziehe, stelle nach § 1 Abs 2 Liebhabereiverordnung auch umsatzsteuerlich eine Betätigung dar, der keine Unternehmereigenschaft zuzubilligen sei. Fraglich erscheine, ob sich die vom VwGH zuletzt iZm sog Freizeitbetätigungen gefällten Erkenntnisse, die vom Kriterium der "wirtschaftlichen Tätigkeit" (basierend auf der 6. MwSt-Richtlinie) geprägt sind (vgl Rauscher, VwGH: Stillschweigender Abschied von der umsatzsteuerlichen Liebhaberei, SWK 2013, 989), auch auf die "kleine Vermietung" umlegen lassen.