Der EuGH habe am 5. 3. 2015 in zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich bzw Luxemburg klargestellt, dass auf die Lieferung elektronischer Bücher (E-Books) der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht angewendet werden könne. Varro hinterfragt, ausgehend von
Seite 329