Der VwGH habe mit Beschluss vom 27. 11. 2014, 2011/15/0154, die Behandlung einer Amtsbeschwerde zu einer gemischt genutzten Ferienwohnung abgelehnt. Daraus könnten einige Schlussfolgerungen für die Behandlung derartiger Fälle bis einschließlich 2010 gezogen werden. Zudem zeigt M. Mayr einen möglichen Lösungsweg für den Zeitraum ab 2011 (allgemein für gemischt genutzte Gebäude) auf.