Die gegenständliche Information ersetzt die Regelung der Rz 5174 EStR hinsichtlich der Ermittlung des steuerfreien Anteils an einer Entschädigungssumme, die aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten an landwirtschaftlich und/oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen ausbezahlt wird.