Mit der Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG) vom 14. 5. 2014, LGBl 2014/70, wurde in Umsetzung
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der bisherigen verfassungsrechtlichen Judikatur die Organisationsstruktur der Tiroler Gemeindegutsagrargemeinschaften neu geregelt. Die neu eingeführten umfassenden Einflussmöglichkeiten der substanzberechtigten Gemeinden mittels des neu eingerichteten Organs des Substanzverwalters ziehen auch ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich.