Der VwGH hat kürzlich in zwei Beschwerdeverfahren betreffend Lohnsteuerhaftung und Dienstgeberbeitrag infolge Durchgriffs durch die zwischengeschalteten Gesellschaften erneut Aussagen zur abweichenden Einkünftezurechnung von Honoraren an die "verliehenen" Geschäftsführer getroffen.