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Steuerliche Nutzungsdauer von Baugeräten

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2014/919ÖStZ 2014, 590 Heft 23 v. 6.12.2014

Wird für ein Baugerät, das in der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL 2009) enthalten ist, die Nutzungsdauer entsprechend der dort für das Baugerät ausgewiesenen Nutzungsdauer festgelegt, gilt Folgendes:

Die in dieser Liste ausgewiesene Nutzungsdauer ist mit einem um 50 % erhöhten Wert als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer iSd § 7 Abs 1 EStG der AfA zu Grunde zu legen.

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