EStG 1988: § 4 Abs 4 (§ 20)
VwGH 26. 3. 2014, 2011/13/0036
Es trifft zwar zu, dass der Kreis der Personen, auf die sich die vom VwGH entwickelte Rechtsprechung über die Anerkennung von Verträgen zwischen "nahen Angehörigen" bezieht, über Angehörige iSd § 25 BAO hinaus - und abgesehen von gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen - auch andere in einem besonderen Naheverhältnis stehende Personen umfasst (vgl etwa zum Lebensgefährten VwGH 29. 7. 1997, 93/14/0056). Was "Freundschaften" anlangt, so bedarf es allerdings der Prüfung im Einzelfall, ob diese so eng sind, dass dies zu Zweifeln an der betrieblichen Veranlassung geleisteter Zahlungen Anlass gibt (vgl zum ehemaligen Lebensgefährten zB VwGH 28. 6. 2012, 2010/15/0016).