EStG 1988: § 2 Abs 2 (§ 4), §§ 23 Abs 1 und 32 Z 1 lit a
VwGH 24. 4. 2014, 2011/15/0197
Die einem Elektrotechniker mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 Abs 1 EStG) nach einem erlittenen Motorradunfall geleistete Versicherungsentschädigung wurde vom UFS unter eingehender Auseinandersetzung mit den der Versicherungsleistung zugrunde liegenden Umständen (medizinisches Gutachten, Art der Berechnung der Entschädigung, Erklärung des StPfl, in Zukunft auf alle Ansprüche aus dem Verdienstentgang und für Ersatzkräfte zu verzichten) zu Recht mit einem bestimmten Teil als Betriebseinnahme iSd § 32 Z 1 lit a EStG gewertet (vgl auch VwGH 19. 3. 2002, 96/14/0087).