EStG 1988: § 30 Abs 1
VwGH 21. 5. 2014, 2010/13/0040
Der Erwerb von (jungen) Aktien im Rahmen einer effektiven Kapitalerhöhung durch Ausübung des (von den Altaktien abgespalteten) Bezugsrechts stellt einen eigenen Anschaffungsvorgang iSd § 30 Abs 1 Z 1 lit b EStG (in der Stammfassung) dar, sodass damit der Beginn des Laufes der einjährigen Spekulationsfrist ausgelöst wird (und nicht auf den Zeitpunkt der Anschaffung der Altaktien abzustellen ist). Auf eine verhältniswahrende Zuteilung der jungen Aktien (keine Änderung der Beteiligungsquoten) kommt es dabei nicht an.