EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6
VwGH 24. 4. 2014, 2012/15/0149
Der Begriff der Unzumutbarkeit für die Zuerkennung des großen Pendlerpauschales nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG (idF BGBl I 2004/57) handelt - entgegen der offenbaren Annahme des UFS - nicht von der Zumutbarkeit des Pendelns an sich, sondern davon, ob den Pendlern ein in der Benützung von Massenbeförderungsmitteln statt einer Teilnahme am Individualverkehr gelegener Verzicht auf eine Verkürzung der Fahrzeiten zugemutet werden kann (vgl zB VwGH 31. 7. 2013, 2009/13/0132).