Für Konzerne ergeben sich durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014)1 einschneidende Änderungen bei der Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren. Nach § 12 Abs 1 Z 10 KStG unterliegen solche Zahlungen einem Abzugsverbot, wenn sie bei der empfangenden (nutzungsberechtigten) Körperschaft einer "Niedrigbesteuerung" unterliegen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Konzerne Steuervorteile verschaffen, indem Gewinne durch Zins- und Lizenzzahlungen in Länder mit Niedrigsteuerregimen verlagert werden.2 Im Schrifttum wurde bereits auf einige Zweifelsfragen hingewiesen, die diese Regelung aufwirft.3 Von besonderer Bedeutung ist die Auslegung jener Kriterien, anhand derer eine das Abzugsverbot auslösende "Niedrigbesteuerung" festzustellen ist.