Das BFG hat das mit dem AbgÄG 2014 eingeführte Abzugsverbot für Managergehälter über 500.000 € vor dem VfGH als verfassungswidrig angefochten. Die Verfassungswidrigkeit soll nach dem BFG aber nur im fehlenden Vertrauensschutz für vor dem 1. 3. 2014 vereinbarte Altgehälter liegen. Der Beitrag zeigt jedoch, dass das Abzugsverbot für Managergehälter richtigerweise vorrangig auf seine inhaltliche Verfassungskonformität zu prüfen wäre.