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Änderungen der Leistungsortregelungen und Einführung des EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shops - Rechtslage ab 1. 1. 2015

Steuerrecht aktuellDr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. (WU)ÖStZ 2014/600ÖStZ 2014, 388 Heft 15 und 16 v. 12.8.2014

Dieser Beitrag legt die wichtigsten Eckdaten zum ab 1. 1. 2015 geltenden neuen Leistungsort von Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer, dessen Identifizierung und zum Mini-One-Stop-Shop (kurz MOSS) dar. Für die Unternehmer, die vom MOSS umfasste sonstige Leistungen grenzüberschreitend erbringen, wird der Anreiz hoch sein, sich ab 1. 10. 2014 dazu anzumelden, um rechtzeitig die Sonderregelung in Anspruch nehmen zu können.

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