Bezüglich der ab 1. 3. 2014 geltenden steuerlichen Abzugsbeschränkungen beim Dienstgeber bzw Beschäftiger für über 500.000 € hinausgehende Managergehälter bzw Überlassungsvergütungen einerseits sowie für Abfertigungen von Vorständen, soweit sie über den mit 6 % versteuerten Anteil hinausgehen, anderseits bestehen infolge fehlender Übergangsregelungen und der Benachteiligung von AG-Vorstandsmitgliedern gegenüber GmbH-Geschäftsführern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die das BFG zur Stellung eines Gesetzesprüfungsantrags an den VfGH veranlasst haben: