vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Implementierung der Finanzpolizei als bundesweite Spezialeinheit

Info aktuellBGBlÖStZ 2013/341ÖStZ 2013, 197 Heft 9 v. 8.5.2013

In Ausübung der mit dem AbgÄG 2012 neu geschaffenen Ermächtigung des § 9 Abs 3 AVOG 2010 wird mit einer Änderung der AVOG 2010-Durchführungsverordnung die bisher organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelte Finanzpolizei als besondere Organisationseinheit der Finanz- und Zollverwaltung mit Sitz in Wien und Dienststellen bei allen Finanzämtern eingerichtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte