In Ausübung der mit dem AbgÄG 2012 neu geschaffenen Ermächtigung des § 9 Abs 3 AVOG 2010 wird mit einer Änderung der AVOG 2010-Durchführungsverordnung die bisher organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelte Finanzpolizei als besondere Organisationseinheit der Finanz- und Zollverwaltung mit Sitz in Wien und Dienststellen bei allen Finanzämtern eingerichtet.