Mit dem am 7. Mai 2013 vom BMF versendeten Ministerialentwurf zur Änderung des Finanzstrafgesetzes sollen zunächst zwei EU-Vorgaben umgesetzt werden, nämlich einerseits die Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren und andererseits die Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren. Weiters soll dem Erkenntnis des VfGH vom 11. 10. 2012, B 1070/11, ÖStZ 2012/979, wonach aufgrund des Gleichheitssatzes auch für den Vollzug von im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Ersatzfreiheitsstrafen die Erbringung gemeinnütziger Leistungen zulässig ist, durch entsprechende legistische Maßnahmen Rechnung getragen werden. Die Begutachtungsfrist für die FinStrG-Novelle 2013 endet am 22. Mai 2013. ME 8. 5. 2013, 533/ME NR 24. GP.