Da bei der Überlassung einer Eigentumswohnung durch eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter als Mietzahlungen auch die auf dem positiven Verrechnungskonto des Gesellschafters verbuchten "Jahresmieterträge" zu berücksichtigen sind und die Behörde somit einen Fremdvergleich hätte anstellen müssen, wurde hingegen die Entscheidung des UFS Graz 14. 10. 2009, RV/0476-G/06, ÖStZ 2009/1059, aufgehoben.