Erstmals hatte sich der VwGH mit dem steuerlich abzugsfähigen Ausscheidensverlust bei Buchwertabgang einer Beteiligung im Liquidationsfall gemäß der mit BGBl I 1996/201 eingeführten Z 2 des § 12 Abs 3 KStG zu befassen:
Erstmals hatte sich der VwGH mit dem steuerlich abzugsfähigen Ausscheidensverlust bei Buchwertabgang einer Beteiligung im Liquidationsfall gemäß der mit BGBl I 1996/201 eingeführten Z 2 des § 12 Abs 3 KStG zu befassen: