(Aigner/Moshammer/Tumpel, SWK 36/2012, S. 1522)
Die Qualifikation von Genussrechten, die eine Mindestrendite garantieren, als Eigen- oder Fremdkapital sei umstritten. Die Einordnung hänge von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Die Autoren untersuchen diese Frage am Beispiel eines Falls aus der Praxis und resümieren, dass Mindestzinsklauseln der Qualifikation solcher Rechte als steuerliches Eigenkapital per se nicht entgegenstünden.