(Moser, SWK 36/2012, S. 1526)
Die organisatorische Eingliederung werde bisher eher rein formalistisch betrachtet. Mit den Ergebnissen des SSD 2012 sei ein Übergang von einer primär formalen Prüfung zu einer Beurteilung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt. Die bloße Belassung von mehr als 25 % der Organe im Zuge eines Anteilseignerwechsels könne die Verwirklichung des Mantelkaufs nur bedingt verhindern.