Die kostenlose Unterbringung der Schilehrer in angemieteten Unterkünften unmittelbar am Tätigkeitsort durch den Schischulunternehmer unterliegt als Eigenverbrauch der Umsatzbesteuerung. Besondere Umstände, aus denen die Überlassung einer Unterkunft als im überwiegenden Interesse des Dienstgebers anzusehen wäre, liegen hier nicht (im erforderlichen Ausmaß) vor. Der Unterricht der Schilehrer erfolgt innerhalb der Öffnungszeiten der Seilbahnbetriebe (idR zwischen 9 Uhr und 16 Uhr). Auch unter Berücksichtigung weiterer Leistungen (Vor- und Nachbearbeitungszeiten, Winterfest zweimal im Jahr) liegen damit - anders als bei Bediensteten im Gastgewerbe - keine langen oder untypischen Arbeitszeiten vor, die eine Unterkunft in der Nähe der Schischule erfordern würden. VwGH 23. 1. 2013, 2010/15/0051.