(Pilgermair, SWK 30/2013, S. 1320)
Die steuerrechtliche Behandlung von Getränkebezugsverträgen bereite in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Dies liege an der Vielfalt möglicher Gestaltungsvarianten und dass der Bierbezug ohne Verständnis zivilrechtlicher Grundlagen abstrakt und unklar bleibe. Der Autor gibt eine grobe Richtschnur um Bierbezugsverträge zivilrechtlich verstehen und steuerrechtlich abbilden zu können.