(Schauer, SWK 30/2013, S. 1331)
In den letzten Jahren seien viele Gemeinden von den Ländern gedrängt worden, notwendige Bauvorhaben aus umsatzsteuerlichen Gründen außerhalb des Budgets über ausgegliederte Einrichtungen abzuwickeln, wobei oftmals die Konstruktion "Infrastrukturverein der Gemeinde XY & Co KG" gewählt wurde. Daraus resultiere die Pflicht, den Jahresabschluss beim Firmenbuch einzureichen