Bislang entschied der VwGH im Wesentlichen1 über Beschwerden gegen Bescheide einer Verwaltungsbehörde.2 Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Reform werden ab 1. Jänner 20143 einerseits der Instanzenzug im Verwaltungsverfahren abgeschafft4 und elf Verwaltungsgerichte eingerichtet,5 andererseits entscheidet der VwGH nunmehr im Wesentlichen über Revisionen gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Verwaltungsgerichts.6