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Nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht unbedingt sozialversicherungsrechtliche Dienstnehmer

ArtikelrundschauNichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenÖStZ 2013/965ÖStZ 2013, 523 Heft 22 v. 28.11.2013

(Steiger, taxlex 9/2013, S. 329)

Im Rahmen von GPLA gebe es bei nicht bzw nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführern regelmäßig Diskussionen, wenn diese nicht bei der GKK als echte Dienstnehmer angemeldet werden. Der VwGH habe sich zum wiederholten Male mit dieser Frage auseinandergesetzt (19. 12. 2012, 2010/08/0240).

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