(Steiger, taxlex 9/2013, S. 329)
Im Rahmen von GPLA gebe es bei nicht bzw nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführern regelmäßig Diskussionen, wenn diese nicht bei der GKK als echte Dienstnehmer angemeldet werden. Der VwGH habe sich zum wiederholten Male mit dieser Frage auseinandergesetzt (19. 12. 2012, 2010/08/0240).