(Beiser, SWK 26/2013, S. 1140)
Die Auffassung, wonach die Befreiung von der ImmoESt auf gemeinnützige Wohnbauträger anzuwenden sei, sei gesetzlich nicht gedeckt. Der Gesetzeswortlaut schließe diese Körperschaften von der ImmoESt-Befreiung aus. Der unentbehrliche Hilfsbetrieb sei dagegen von der ImmoESt befreit.