(Marschner, SWK 26/2013, S. 1136)
Rz 804 EStR subsumiere realisierte Kursgewinne bzw Kursverluste aus Fremdwährungskrediten unter die Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen von Kapitalanlagen. Diese Meinung werde durchaus kritisch aufgefasst. Daraus resultiere die Frage, welcher Steuersatz auf Kursverluste bzw -gewinne anwendbar ist, was für betriebliche Kredite von großer Relevanz in der Praxis sei.