(Renner, SWK 27/2013, S. 1186)
Ein aktuelles VwGH-Erkenntnis beschäftigt sich mit der Frage, ob Aufwendungen, die eine ein Einkaufszentrum verwaltende Kapitalgesellschaft für ihren nicht gerade medienscheuen Gesellschafter-Geschäftsführer für dessen Ballbesuch samt gegen Entgelt teilnehmenden "Ballgästen" leistet, Werbemaßnahmen sind und ob die Kostenübernahme für ihn eine verdeckte Ausschüttung darstellen kann.