EStG § 25 Abs 1 Z 1 (§ 19)
VwGH 31. 7. 2013, 2009/13/0194
Missbraucht ein Filialleiter einer Bank die ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, dadurch wissentlich, dass er ohne Wissen und Willen bestimmter Kunden der Bank von deren Sparbüchern, Wertpapierdepots und Bankkonten Gelder behebt (dadurch strafrechtlich auch des Verbrechens der Untreue verurteilt wurde), erfüllt dies (wegen des Veranlassungszusammenhangs) auch den Tatbestand des § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von dritter Seite.