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Sonderausgaben, Rentenbegriff (Zeitrenten), dauernde Lasten

JudikaturÖStZ 2013/876ÖStZ 2013, 481 Heft 20 v. 28.10.2013

EStG § 18 Abs 1 Z 1

VwGH 31. 7. 2013, 2009/13/0056

Als Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 1 EStG abziehbare Renten (als Unterfall wiederkehrender, von einem ungewissen Ereignis abhängiger Bezüge) müssen auch bei einer Gestaltung als Zeitrente (einer "verkürzten" oder "verlängerten" Zeitrente) sowohl (zwingend) auf die Lebensdauer einer Person als auch auf einen Zeitraum abstellen (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 29 Tz 5, 8 und 9)

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