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Doppelte Haushaltsführung, Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr

JudikaturÖStZ 2013/875ÖStZ 2013, 481 Heft 20 v. 28.10.2013

EStG: § 16 Abs 1

VwGH 31. 7. 2013, 2009/13/0132

Von einer Zumutbarkeit des täglichen Pendelns, das nach ständiger Rechtsprechung die Berücksichtigung von Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten nach § 16 Abs 1 EStG ausschließt, kann bei der täglichen Zurücklegung einer Distanz von insgesamt rund 260 km (großteils auf der Autobahn) mit einem - bei "Ausnutzung der Höchstgeschwindigkeiten" - Zeitaufwand von insgesamt rund 140 Minuten nicht mehr gesprochen werden.

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