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Vermietungseinkünfte, Fruchtgenuss, Zurechnung

JudikaturÖStZ 2013/874ÖStZ 2013, 481 Heft 20 v. 28.10.2013

EStG: § 2 Abs 1 (§ 28 Abs 1)

VwGH 27. 6. 2013, 2009/15/0219

Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge.

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