EStG: § 4 Abs 1 und § 5
VwGH 27. 6. 2013, 2010/15/0205
Grundsätzlich kommt auch Risikovermögen als gewillkürtes Betriebsvermögen bei einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG in Betracht (vgl VwGH 21. 11. 1995, 92/14/0152, zu Silberbeständen einer KG). Dass die Kursentwicklung mittels Fremdwährungskredit erworbener Wertpapiere im Zeitpunkt ihrer Anschaffung ungewiss ist, schließt ihre Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen nicht aus, wenn diese Risikowertpapiere abseits von spekulativen Erwartungen geeignet waren, für den Betrieb (einer Schlosserei samt Handel mit landwirtschaftlichen Produkten) förderlich zu sein, insbesondere etwa durch (die Finanzierungskosten übersteigende) Erträge einen positiven Beitrag zum Betriebserfolg zu leisten. Die objektive Förderungsmöglichkeit (Förderung des Betriebs) ist ex ante zu beurteilen.