EStG 1988: § 4 Abs 1 und Abs 4 (§ 22 Z 2) UStG 1994: § 12 Abs 1
VwGH 26. 6. 2013, 2009/13/0071
Ist im Geschäftsführervertrag eines an einer GmbH zu 50 % beteiligten Gesellschafters (um eine "leistungsgerechte Entlohnung der Geschäftsführer zu gewährleisten") vereinbart, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer auch Verluste der Gesellschaft als - diesfalls negative - Geschäftsführervergütung (nach Art eines "Profit-Centers") übernimmt, handelt es sich bei diesen negativen "Ergebnisanteilen" um durch die Gesellschafterstellung veranlasste Aufwendungen und damit um (verdeckte) Einlagen in die GmbH und nicht um abzugsfähige Betriebsausgaben iSd § 4 Abs 4 EStG (wegen eines fehlenden Leistungsaustausches stand dafür der GmbH auch kein Vorsteuerabzug iSd § 12 Abs 1 UStG zu).