Der Verwaltungsgerichtshof hat am 22. Mai 2013 ein bahnbrechendes Erkenntnis über die Auslegung des Arbeitgeberbegriffs in der "183-Tage-Klausel" der Doppelbesteuerungsabkommen gefällt, das trotz der Begründungskürze zu einer 180°-Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis bei Inbound- und Outbound-Arbeitskräfteüberlassungen führen wird. Der Beitrag beschäftigt sich mit den derzeit erkennbaren Auswirkungen.