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Keine Verlängerung der Nachversteuerungsfrist bei mehrjähriger Inanspruchnahme des § 11a EStG

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2013/795ÖStZ 2013, 434 Heft 19 v. 8.10.2013

Bei mehrjähriger Inanspruchnahme des § 11a EStG verlängert sich laut BMF der Nachversteuerungszeitraum und damit die Bindung des Eigenkapitals nicht und bleiben begünstigt besteuerte Gewinne jeweils ab dem 8. Jahr unschädlich entnehmbar:

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