UStG 1994: § 1 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 1
VwGH 27. 6. 2013, 2010/15/0206
Der wirtschaftliche Gehalt von Vereinbarungen, die darin bestehen, dass eine Gemeinde einer GmbH (deren Alleingesellschafterin wiederum die Gemeinde ist) Grundflächen mit Bestandsvertrag vermietet und die GmbH, der die Errichtung von Parkplätzen und die Ortsgestaltung übertragen wurde, eben diese Grundflächen (mit den fertigen Parkplätzen) an die Gemeinde (rück-)vermietet (um den Gebrauch durch die Allgemeinheit als Parkflächen zu gewährleisten), besteht darin, dass die GmbH - einem Bauträger gleich - auf den Grundstücken im Eigentum der Gemeinde Parkplätze errichtet. Die Leistungen der GmbH auf den Grundstücken der Gemeinde unterliegen damit als Bauleistungen der Umsatzsteuer (es liegt nur ein Leistungsaustausch in der erbrachten Bauleistung - und keine Vermietung - vor).