Aus aktuellem Anlass wird die Rechtsansicht des BMF hinsichtlich der Anwendbarkeit der pauschalen Einkünfteermittlung bei privater Veräußerung von nach dem 31. 3. 2012 angeschafften Grundstücken dargelegt.
Nach der Bestimmung des § 30 Abs 4 erster Satz EStG kommt die pauschale Einkünfteermittlung nur bei Grundstücken, die am 31. 3. 2012 nicht steuerverfangen waren, zur Anwendung (Grundstücke des "Altvermögens").