Aufgrund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des BMF vom 23. 8. 2004, 04 0101/31-IV/4/04, AÖF 2004/230 idF AÖF 2007/125, genannte Adresse geändert.
Absatz 2 des Erlasses "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen" wird wie folgt geändert: