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Neue BMF-Adresse für Beglaubigung von Ansässigkeitsbestätigungen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2013/757ÖStZ 2013, 408 Heft 18 v. 25.9.2013

Aufgrund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des BMF vom 23. 8. 2004, 04 0101/31-IV/4/04, AÖF 2004/230 idF AÖF 2007/125, genannte Adresse geändert.

Absatz 2 des Erlasses "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen" wird wie folgt geändert:

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