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Keine DB-Pflicht für Sozialplanzahlungen im System Abfertigung Neu

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2013/754ÖStZ 2013, 407 Heft 18 v. 25.9.2013

Anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses ausgezahlte freiwillige Abfertigungen bzw Sozialplanzahlungen bleiben laut UFS Wien - auch wenn die ausscheidenden Mitarbeiter dem System Abfertigung Neu unterliegen und somit gleichzeitig Anwartschaften gegenüber der Betrieblichen Vorsorgekasse bestehen - "dem Grunde nach" beendigungskausale Bezüge iSd § 67 Abs 6 EStG und daher vom Dienstgeberbeitrag befreit:

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