vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erotik-Chat, Leistungsort

JudikaturÖStZ 2013/749ÖStZ 2013, 399 Heft 17 v. 5.9.2013

UStG 1994: § 3a Abs 9 und 10

VwGH 27. 6. 2013, 2010/15/0047

Bot eine in Österreich wohnhafte Unternehmerin ("Live-Chat-Cham-Girl") über von Internetunternehmen in Deutschland und in der Schweiz betriebenen Internetplattformen "Chatdienstleistungen mit sexuellem Inhalt" (Erotik-Chat) an, handelte es sich dabei um eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung in dem weiten Verständnis, wie es sich aus der 6. EG-RL idF der RL 2003/38/EG (samt dem Anhang L) und ihrer Umsetzung in § 3a Abs 10 Z 15 UStG idF BGBl I 2003/71 ergab (damit "Katalogleistung" iSd § 3a Abs 9 UStG, sodass sich der Leistungsort nicht nach der Generalklausel des § 3a Abs 12 UStG und somit nicht mit dem Tätigkeitsort der Unternehmerin in Österreich bestimmte).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte